Schulordnung

1. Verhalten im Schulhaus und auf dem Schulgelände

  • Nach dem Eintreffen in der Schule verlasse ich nicht mehr das Schulgelände und bleibe auf dem Schulhof. Ab 7.30 Uhr ist eine Frühaufsicht anwesend. Der Einlass erfolgt von 7.45 Uhr bis 7.50 Uhr.
  • Ich benutze den Grundschuleingang bzw. als Erstklässler den Eingang des Nebengebäudes. Um 7.55 Uhr wird die Schule geschlossen. Wenn ich zu spät komme, nutze ich die Klingel am Haupteingang.
  • Vor dem Unterricht lege ich die nötigen Arbeitsmittel bereit.

  • Schulfremde Dinge wie Spielsachen oder elektronische Geräte werden in der Schule nicht benutzt bzw. bleiben zu Hause. In der Schule gilt ein Handy- und Smartwatch-Verbot. Da der Lehrer und der Klassenraum über eine Uhr verfügen, kann ich meine Pause nicht verpassen. Gefährliche bzw. waffenähnliche Gegenstände darf ich nicht mitbringen.

  • Ich habe vor dem Unterricht und in den Pausen Zeit, zur Toilette zu gehen. Diese ist kein Spielplatz. Ich verlasse sie sauber.

  • Für die Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände bin ich mitverantwortlich.

  • Damit ich mich in meiner Schule wohl fühle, werde ich nichts beschädigen, keine Bänke und Wände verschmieren.

  • Unfälle, Verletzungen sowie Fundsachen melde ich beim Klassenleiter oder beim Aufsichtslehrer.

  • Für das Abstellen meines verkehrssicheren Fahrrades auf dem Schulgelände benötige ich eine Genehmigung der Schule.

 

2. Verhalten im Unterricht
  • Ich arbeite im Unterricht regelmäßig mit und erledige meine Aufgaben sorgfältig und pünktlich.

  • Ich halte meinen Arbeitsplatz sauber.

  • Ich gehe mit Büchern, mit anderen Arbeitsmitteln und Spielen sorgsam um.

  • Ich halte mich an Gesprächsregeln.

  • Ich störe andere nicht beim Lernen.

  • Ich verhalte mich beim Stundenwechsel ruhig, bleibe am Platz und bereite  mich auf die nächste Stunde vor.

  • Versäumte Lernzielkontrollen hole ich nach Absprache mit dem Fachlehrer nach.

 

3. Verhalten in der Pause
  • In der Frühstückspause bleibe ich an meinem Platz und nutze die Zeit zum Essen und Trinken.

  • In der großen Pause gehe ich zügig auf den Horthof.

  • Ich werfe meinen Abfall in die Mülleimer.

  • Damit alle Kinder die Chance haben, an den Geräten zu spielen, wechsele ich mich mit anderen ab. Ich klettere nicht auf die Fußballtore und auch nicht auf die Tischtennisplatte. (Verletzungsgefahr!)

  • Ich werfe nicht mit Gegenständen und im Winter nicht mit Schneebällen.

  • Die Ordnungsschüler der vierten Klasse achten ebenso auf die Einhaltung der Regeln wie die Aufsichtslehrer. Sie dürfen Streit unter Kindern schlichten.

  • Beim  Klingeln gehe ich zügig zur Schultür.

  • Ich stelle mich ordentlich in der Zweierreihe an.

  • Ich halte mich an die Anweisungen der Lehrer und der Ordnungsschüler.

 

4. Regenpause im Klassenzimmer
  • Ich bleibe im Klassenzimmer.

  • Die Klassentüren bleiben offen.

  • Rennen oder Toben ist im Klassenzimmer verboten.

  • Ich hole mir ein Spiel oder beschäftige mich leise.

  • Fenster und Regale sind keine Sitzgelegenheiten.

  • Die Fenster werden nur vom Lehrer geöffnet.

 

5. Von den Eltern wünschen wir uns:

Elternhaus und Schule haben einen gemeinsamen Erziehungs- und

Bildungsauftrag.

  • Wir wünschen uns eine aktive Beteiligung der Eltern am Schulleben.

  • Verspätungen und Versäumnisse werden vor Unterrichtsbeginn der Schule mitgeteilt.

  • Eltern benutzen nicht die Parkplätze der Lehrer zum Bringen und Abholen ihrer Kinder.

  • Die Eltern sollten ihre Kinder nicht ins Schulhaus begleiten. (Erziehung zur Selbständigkeit)

  • Der Zutritt zur Schule während der Unterrichtszeit ist aus Sicherheitsgründen nur den Schülern, Lehrern und Angestellten gestattet. Ausnahmen bilden Notfälle, besondere Veranstaltungen und Termine (Sprechstunden), die mit Lehrern oder Schulleitung vereinbart wurden.

  • Bei Krankheit/Versäumnissen Ihres Kindes haben Sie als Eltern eine Holpflicht für Mitschriften und Hausaufgaben Ihres Kindes, um versäumten Unterrichtsstoff nachzuarbeiten.

  • Tragen Sie Sorge dafür, dass das Handy- und Smartwatch-Verbot auf dem Schulgelände zuverlässig von Ihrem Kind eingehalten wird. Im Telekommunikationsgesetzes § 90 ist eindeutig geregelt, dass es verboten ist, Sendeanlagen zu benutzen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen und auf Grund ihrer Funktionsweise dazu geeignet sind, das nicht öffentliche Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Dazu gehören Smartwatches, die eine Übermittlung von Bild und Ton auf das mit der Uhr verbundene Handy ermöglichen, eine Mikrofon,- Kamera- oder Telefonfunktion besitzen.